Mitgliedschaft 

Der Verband besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
(§ 4 der Satzung)

Ordentliches Mitglied
kann jede blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Person mit einem Sehvermögen von 3/10 und weniger oder einer krankhaften Veränderung des besseren Auges von entsprechendem Schweregrad werden. Sie muss im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein und ihren ständigen Wohnsitz grundsätzlich in Thüringen haben.
(Abs. 1 § 5 der Satzung)

.....Blinde und sehbehinderte Kinder können ordentliches Mitglied des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. sein und durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.
(Auszug aus Abs. 2 § 5 der Satzung)

Fördernde Mitglieder 
können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, den Verband durch ideelle und materielle Förderung zu unterstützen, soweit sie nicht selbst die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.
(Abs. 1 § 9 der Satzung)

Zu Ehrenmitgliedern
können Personen ernannt werden, die sich um den Verband oder um das Blinden- und Sehbehindertenwesen besonders verdient gemacht haben..... 
(Auszug aus Abs. 1 § 10 der Satzung)
 

Vorstehende Auszüge aus der Satzung sind der Fassung vom 17.06.2006 entnommen.

Die vollständige Satzung liegt in Punktschrift oder Schwarzschrift bei der Kreisorganisation Eichsfeld des BSVT e. V. in Heilbad Heiligenstadt, Auf der Rinne 1a zur Einsicht aus. Dort erhalten Sie auch auf Wunsch den Aufnahmeantrag. 

Die Satzung unseres Verbandes können Sie auch unter www.bsvt.org nachgelesen.

 

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