Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied werden? Wir freuen uns auf Sie!

Hier finden Sie einen Auszug aus der Satzung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. (Beschlussfassung v. 20.06.2018)
 
§ 4
Arten der Mitgliedschaft
Der Verband besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
 
 
§ 5
Voraussetzungen der ordentlichen Mitgliedschaft
(1) Ordentliches Mitglied kann jede blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Person werden. Sie muss im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein und ihren ständigen Wohnsitz grundsätzlich in Thüringen haben. Unter den gleichen Voraussetzungen kann eine von Blindheit oder Sehbehinderung bedrohte Person ordentliches Mitglied werden.
 
(2) …Blinde und sehbehinderte Kinder können ordentliches Mitglied des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V. sein und durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.
 
 
§ 9
Fördernde Mitglieder
(1) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, den Verband durch ideelle und materielle Förderung zu unterstützen, soweit sie nicht selbst die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft (§ 5 dieser Satzung) erfüllen.
 
 
§ 10
Ehrenmitglieder
(1) Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Verband oder um das Blinden- und Sehbehindertenwesen besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind berechtigt, an den Landestagungen mit vollem Stimmrecht an den Landesausschusssitzungen und den Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Wird ein ordentliches Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt, so bleiben die Rechte als ordentliches Mitglied erhalten.
 
 
Die vollständige Satzung liegt Schwarzschrift bei der Kreisorganisation Eichsfeld des BSVT e. V. in Heilbad Heiligenstadt, Auf der Rinne 1a zur Einsicht aus.
Dort erhalten Sie auch auf Wunsch den Aufnahmeantrag.
 
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